Auslandsreise-Krankenversicherung!

Besonders gesetzlich Krankenversicherte sollten auf Auslandsreisen eine Reise-Krankenversicherung abschliessen.

Aber auch für Privatversicherte lohnt sich eine solche Versicherung, weil Sie im Krankheitsfall den notwendigen bzw. sinnvollen Rücktransport übernimmt.

Diesen Schutz kann sich auch jeder leisten.

Wer mehr als einmal im Jahr ins Ausland reist sollte eine Jahres-Reisekrankenversicherung abschliessen. Die ist zumeist auch billiger als eine Krankenversicherung für eine Reise.

Reisekrankenversicherungen sind kein Vollschutz. Sie übernehmen die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen, sowie einen Krankenrücktransport.

Jahres-
Krankenversicherung

Diese Krankenversicherung gilt für beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr, wobei die Reisedauer, je nach Versicherer, 42 bis 91 Tage nicht überschreiten darf.

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Krankenversicherung
für eine Reise

Für Personen, die hin und wieder einmal verreisen eignet sich eine Reise-Krankenversicherung für eine Reise.

 

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Krankenversicherung
bis 365 Tage

Diese Krankenversicherung gilt für beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr, wobei die Reisedauer, je nach Versicherer, 42 bis 56 Tage nicht überschreiten darf. Einige Länder, wie z.B. Kuba, Russland, verlangen sogar den Nachweis ein solcher Krankenversicherung.

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Krankenversicherung
bis 5 Jahre

Krankenversicherungen für langfristige Auslandsaufenthalte sind geeignet für Personen, die beruflich im Ausland tätig sind. Darunter können fallen, Sprachschüler, Studenten, Expatriates, beruflich Entsandte und Auswanderer u.a..

 

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Krankenversicherung
Work & Travel

Work and Travel nach Australien, Neuseeland, Kanada und den USA sind bei jungen Leuten sehr beliebt. Voraussetzung für ein Working Holiday Visum ist der Abschluß einer Krankenversicherung.

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Incoming-Krankenversicherung

Ausländische Gäste, die nach Deutschland oder in die Europäische Union oder den Schengen Staaten reisen benötigen eine Incoming-Krankenversicherung.

 

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Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten

Versicherbar sind Ausländer während eines Aufenthaltes zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU- oder Schengen-Staat. Versicherbar sind Deutsche oder Österreicher während eines weltweiten Aufenthaltes mit Ausnahme der NAFTA-Staaten USA, Kanada und Mexiko zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Maximales Alter bei Vertragsbeginn: 35 Jahre.

Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland oder in der EU/Schengen bzw. im Ausland (ausgenommen sind die Staaten der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA: USA, Kanada, Mexiko). Als Ausland gelten weltweit alle Länder, - mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/oder in dem sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hat.

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